Für Eheleute ergeben sich aus dem deutschen Steuerrecht erhebliche Vergünstigungen. Eine solche ist beispielsweise das Wahlrecht zwischen verschiedenen Modellen der Einkommenssteuerberechnung. Neben der getrennten und besonderen Veranlagung zur Einkommenssteuer dürfen sich Ehegatten gemeinsam veranlagen lassen. Hierfür ist neben der rechtlichen Gültigkeit der Ehe die Zustimmung beider Ehegatten zur Zusammenveranlagung nötig. Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig berichtet über eine aktuelle Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit einer nachträglichen Zustimmungsverweigerung.
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von Rolf Moczarski
20 Jul 2010
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Zustimmungsverweigerung zur gemeinsamen Einkommenssteuerveranlagung |
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von PST Pascal
21 Jul 2010
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Gesundheit und mehr Lebensqualität durch innovative MedizintechnikDie Zahlen sprechen für sich: Jeder fünfte Deutsche war in den letzten zwölf Monaten beim Orthopäden, bei den über 50-jährigen war es jede dritte Frau und jeder vierte Mann. Der Ausdruck des „Volksleidens“ für Krankheiten wie Arthrose und Osteoporose trifft: Gelenkerkrankungen haben mit 42,1 Prozent der direkten Krankheitskosten den höchsten Anteil bei den muskuloskeletalen Krankheiten. |
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